Unser aktuelles Leistungsspektrum
Zentrum für Kinder-, Jugend-, Familien- und Lebenshilfe nach SGB VIII und a. gesetzl. Grundlagen:
Wohnprojekte:
- ENTRADA /Gruppe für kurz- und mittelfristige Unterbringung,
Familienaktivierung, Clearing und Inobhutnahmen - Kinderhaus CONFUGIUM/Grußendorf
- Kinderhaus Kastanienhof/Meinersen
- Familienanaloge Außenwohngruppe WEIDENHOF/Hillerse
- Erziehungsstelle KÄSTORF
- Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft ZEYDA/Gifhorn
- Teenie- und Jugend-Wohngruppe KOMPASS/Gifhorn
- Päd.-Therap.WG AUFWIND /Neudorf-Platendorf
- Traumapädagogische Wohngruppe CASA DELLA VITA
- Erziehungsstelle ARPKE
Teilstationäre Hilfen:
- Sozialpädagogische Tagesgruppe BUNTSTIFTE/Gifhorn
- Sozialpädagogische Tagesgruppe ISENBÜTTEL
Pädagogische Ambulanz/Flexible Hilfen:
- Einzelbetreuung in sonstigen betreuten Wohnformen
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Erziehungsbeistand
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts
- Soziale Gruppenarbeit
- Eingliederungshilfe
- Ambulante Intensive Begleitung (AIB)
- Familienaktivierung
- Aufsuchende Familientherapie (AFT)
- Aufsuchend-Flexible Erziehungsberatung
- Videoreflexionen (u.a. MARTE MEO)
- Elterntrainings
- Clearing
- Elterngesprächskreise familyImTakt/Elterncafe
- Mediation
- Muttersprachliche Beratung und Begleitung von
Migranten aus Russland und der Türkei/ Unterstützung von
Migrationslotsen - Integrative Lerntherapie ESCALERA (bei Legasthenie, Dyskakulie,
Konzentrationsstörungen) - Erlebnis-/Naturpädagogik (Kletterparcours mit Hoch- und
Niedrigseilelementen etc.) - Anerkannte Schwangeren- u. Schwangerschafts-
konfliktberatungsstelle - Verfahrensbeistandschaften
- ambulante Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Zielgruppe
Adressaten unterschiedlichster pädagogischer und therapeutischer Hilfen nach SGB VIII u. v. a. m.
Aufnahmealter
unterschiedlich (je nach pädagogischer Dienstleistung und Notwendigkeit).
Einzugsbereich
L!FE CONCEPTS Kirchröder Turm ist schwerpunktmäßig im Raum Gifhorn und Hannover tätig.
Aufnahmekriterien
Im Kontext des SGB VIII werden Personen begleitet, für die ein Hilfebedarf nach den Bestimmungen der §§ 16, 19, 27, 30, 31, 32, 34, 35, 35 a, 41, 42 SGB VIII indiziert und übereinstimmend durch den Hilfesuchenden selbst, ggf. durch den /die Personensorgeberechtigten, das zuständige Jugendamt, weitere Fachkräfte und die Einrichtung festgestellt wurde. Für Betreuungsformen/Hilfen außerhalb des SGB VIII gelten andere Modalitäten.